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Schleichende Einführung der Folter: “Anwendung unmittelbaren Zwangs sei als „Annexkompetenz“ von dieser Vorschrift umfasst”

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Die schleichende Einführung von Folter in modernen Rechtssystemen wirft ernste ethische und juristische Fragen auf. Immer häufiger ist zu beobachten, dass Beamte und Richter Maßnahmen billigen, die zuvor als unantastbar galten.

“Sekten oder sektenähnliche Organisationen” – “Fehlen interner Kontrollsysteme und das Prinzip der allgemeinen Verantwortungslosigkeit”

>>Populismus für Anfänger von Walter Ötsch & Nina Horaczek (Buch) <<

“Viele Sekten oder sektenähnliche Organisationen sind von einem nicht enden wollenden Strom von Skandalen begleitet. Die Gründe liegen auf der Hand: eine eigenwillige Personalpolitik, die das Aufkommen sachkompetenter Persönlichkeiten behindert, das Fehlen interner Kontrollsysteme und das Prinzip der allgemeinen Verantwortungslosigkeit, das die Organisation durchzieht, weil viele jede Verantwortung auf die Spitze abschieben. … Ein Guru fordert von seiner Gefolgschaft absolute Loyalität. Die Schüler sollen jede seiner Maßnahmen billigen, ihm die Stange halten und ihn verteidigen. Ein echter Guru erwidert diese Gefühle nicht. Er fordert von seinen Schülern Loyalität, ist aber nicht bereit, zu ihnen loyal zu sein. Wenn die Situation es erfordert, wird der Guru jeden wie eine heiße Kartoffel fallen lassen.”

“Fehlen interner Kontrollsysteme und das Prinzip der allgemeinen Verantwortungslosigkeit” – “Verantwortung auf die Spitze abschieben”

Diese weit verbreitete Verantwortungslosigkeit zeigt sich in der Billigung von „Rettungsfolter“, die als vermeintliche Notwendigkeit zur Aufklärung von Wahrheiten oder zur Erlangung von Fingerabdrücken und möglicherweise Passwörtern gerechtfertigt wird. Der Einsatz von direktem Zwang wird dabei nicht nur als ultima ratio, sondern zunehmend als gängiges Werkzeug angesehen, um Informationen zu gewinnen.

“Rettungsfolter” – “Die dies kategorisch ablehnen, ihre Position überdenken müssen”

>>Grundrechte: sowie Grundzüge der Verfassungsbeschwerde von Rolf Schmid (Buch) <<

“Ob „Rettungsfolter“ bzw. deren Androhung ein angemessenes Mittel ist, ist zwar nicht unbedenklich, allerdings werden diejenigen, die dies kategorisch ablehnen, ihre Position überdenken müssen, sollte der vom Verfasser konstruierte Fall Wirklichkeit werden. Auch das BVerfG grenzt neuerdings „Berührungen“ von „Verletzungen“ der Menschenwürde ab und macht offenbar „Berührungen“ der Menschenwürde einer Abwägung mit anderen Verfassungsgütern zugänglich.”

“Rettungsfolter” – “Von subjektiven ethischen Überzeugungen abhängig”

Diejenigen, die dies entschieden zurückweisen, sollten ihre Sichtweise überdenken. Klingt das fast wie eine Bedrohung? In der Tat hat sich die Rechtsprechung bereits deutlich weiterentwickelt, was einige Fälle sehr anschaulich verdeutlichen.

“Hamburger Folteropfer – Achidi John: Verdrängt und vergessen”

>>taz<<

“Hamburger Folteropfer – Achidi John: Verdrängt und vergessen  – Am Universitätsklinikum Eppendorf in Hamburg verstarb 2001 ein 19-Jähriger nach dem Einsatz von Brechmitteln. Bis heute gibt es keine Aufarbeitung. … Seine Hände waren auf dem Rücken gefesselt, fünf Polizisten fixierten seine Beine und drückten seinen Oberkörper zu Boden. Währenddessen flößte ihm eine Rechtsmedizinerin mit der Magensonde 30 Milliliter des Brechsirups Ipecacuanha und 800 Milliliter Wasser ein. Infolgedessen fiel John ins Koma. Vier Tage später wurde die intensivmedizinische Behandlung abgebrochen und John verstarb noch im Krankenhaus.”

“Brechsirups” – “Seine Hände waren auf dem Rücken gefesselt, fünf Polizisten fixierten seine Beine und drückten seinen Oberkörper zu Boden”

Zur Vollständigkeit: Die gefundenen illegalen Substanzen hatten einen Straßenverkaufswert von nur wenigen Euro, und die Verwendung von Brechmitteln war zu jener Zeit rechtlich erlaubt. Dieses grundlegende Muster lässt sich ebenfalls auf andere Situationen übertragen. Durch Erlass, Gesetz oder richterliche Entscheidung wird eine Vorgehensweise – wie etwa die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln – legitimiert, wodurch die Exekutive – also die Polizei – weitreichende Befugnisse erhält und letztlich das Prinzip der organisierten Verantwortungslosigkeit dominiert. Ähnliche Abläufe sind auch bei der zwangsweisen Entsperrung von Mobiltelefonen festzustellen.

“Entsperrung eines Mobiltelefons durch Auflegen eines Fingers”

>>Bundesrechtsanwaltskammer<<

“Die Entsperrung eines Mobiltelefons durch Auflegen eines Fingers könnte auf die Ermächtigungsgrundlage des § 81b Abs. 1 StPO gestützt werden, so das OLG. Die Vorschrift erfasse nicht nur Lichtbilder und Fingerabdrücke, sondern auch „Messungen und ähnliche Maßnahmen“ – sie sei damit ausdrücklich technikoffen formuliert. … Auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs sei als „Annexkompetenz“ von dieser Vorschrift umfasst. Eine Verletzung des auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zu stützenden Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit liege hier nicht vor. Dieser verbiete nur den Zwang zu aktiver Mitwirkung. Nicht aber, dass der Beschuldigte gezwungen wird, gegen ihn gerichtete Beweisermittlungsmaßnahmen passiv zu erdulden.”

“Anwendung unmittelbaren Zwangs sei als „Annexkompetenz“ von dieser Vorschrift umfasst”

Selbst bei oberflächlicher Betrachtung erscheint die Situation durchaus widersprüchlich. Einerseits wird der unmittelbare Zwang als gerechtfertigt dargestellt, während gleichzeitig die vermeintliche Passivität der Maßnahme hervorgehoben wird. Die zuständigen Richter scheinen diesen logischen Widerspruch in ihrer Argumentation nicht einmal wahrgenommen zu haben. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend, da sie nicht nur das rechtliche Fundament gefährden, sondern auch das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsstaatlichkeit untergraben.

Wenn die Grenzen zwischen zulässiger Befragung und Folter verschwommen werden

Wenn die Grenzen zwischen zulässiger Befragung und Folter verschwommen werden, entsteht ein schleichender Prozess, der das grundlegende Prinzip der Menschenwürde infrage stellt. Mit solchen Urteilen wird selbstverständlich eine Grundlage geschaffen, auf der weiter aufgebaut werden kann. Die zwangsweise Herausgabe von Passwörtern scheint damit in greifbare Nähe gerückt zu sein, und auch die erzwungene Unterschrift auf vorgefertigten Geständnissen scheint nun im Bereich des Möglichen zu liegen. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, diesen Trend zu erkennen und aktiv entgegenzuwirken, um sicherzustellen, dass die Prinzipien des Rechts und der Menschlichkeit gewahrt bleiben.