Beamtentum als Steuerparadies: “Alimentationsleistungen steuerfrei sind, während der Arbeitnehmer, wenn er solche Vorteile bekommt, sie versteuern muss”

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Man stelle sich vor: Nur ungefähr die Hälfte des Einkommens wäre steuerpflichtig und der Rest bliebe steuerfrei. Wären es Zustände im weit entfernten Steuerparadies? Die Hälfte des Einkommens würde man einfach als “geldwerte Vorteil” deklariert und dieser wäre somit steuerfrei? Ist es etwa ein Aufruf zur strafbaren Steuerhinterziehung? Tatsächlich sehen die Dinge in der Wirklichkeit etwas anders aus.

“Geldwerte Vorteile als Einnahmen zu werten und per Lohnabrechnung zu versteuern”

>>Volksbanken Raiffeisenbanken<<

“Der geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die über den Lohn beziehungsweise das Gehalt von Arbeitnehmern hinausgeht. … Entsprechend des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind geldwerte Vorteile als Einnahmen zu werten und per Lohnabrechnung zu versteuern.”

“Der geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die über den Lohn beziehungsweise das Gehalt von Arbeitnehmern hinausgeht”

Auch sogenannte “geldwerte Vorteile” müssen regulär versteuert werden. Meist sind Ausnahmen nur bei sehr geringen Beträgen möglich. Allerdings diese Regel trifft nicht auf alle “Berufsgruppen” zu.

“Die gesamten Alimentationsleistungen, die Beamte erhalten, sind (mit Ausnahme der Familienzuschläge) steuerfrei”

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

“Die gesamten Alimentationsleistungen, die Beamte erhalten, sind (mit Ausnahme der Familienzuschläge) steuerfrei. Steuern bezahlen sie nur auf ihr Nominaleinkommen. Das Schatteneinkommen bekommen sie praktisch brutto für netto. Richtig wäre es dagegen, wenn auch Beamte ihr effektives Einkommen versteuern müssten, also das Nominaleinkommen zuzüglich des Schatteneinkommens. Arbeitnehmer, die über ihr normales Gehalt hinaus noch Sonderleistungen erhalten, müssen diese ja auch versteuern, und zwar als »geldwerte Vorteile«. Bezahlt etwa der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer zusätzlich zu dessen Gehalt noch Beiträge zu einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung, so werden diese Beiträge dem Arbeitnehmer auf die Gehaltsabrechnung gesetzt und versteuert. Nichts anderes kann eigentlich auch für Beamte gelten.”

“Arbeitnehmer, die über ihr normales Gehalt hinaus noch Sonderleistungen erhalten, müssen diese ja auch versteuern”

Es wird hierbei über keine Trivialität geredet. Immerhin können Beamte zahlreiche Zulagen oder Zuschläge geltend machen, wofür es – außerhalb des öffentlichen Dienstes – kaum ein adäquates Äquivalent gibt.

“Im öffentlichen Dienst gibt es zahlreiche unterschiedliche Zulagen/Zuschläge für Beamte und Arbeitnehmer”

>>DBB Beamtenbund und Tarifunion<<

“Auch im öffentlichen Dienst gibt es zahlreiche unterschiedliche Zulagen/Zuschläge für Beamte und Arbeitnehmer. Falsch ist, dass die Beschäftigten eine sehr hohe Zahl dieser Zulagen erhalten und ihr Einkommen damit um ein Vielfaches steigern könnten. Dies ist mitnichten der Fall. Die Zulagen im öffentlichen Dienst sind überwiegend seit Jahren betragsmäßig festgeschrieben. An den jährlichen Gehaltserhöhungen nehmen sie nicht teil.”

“Die Zulagen im öffentlichen Dienst sind überwiegend seit Jahren betragsmäßig festgeschrieben”

Um ein Vielfaches kann ein Beamter sein Gehalt nicht steigern, aber rund um das Doppelte. Ungefähr die Hälfte seines Einkommens setzt sich Zulagen oder Zuschläge zusammen. Alleine für das Verheiratetsein wird ein spezieller Familienzuschlag fällig. Sogar Eigentum wird extra gefördert. Jeder Arbeitnehmer würde sich bei der Liste nur verwundert die Augen reiben. Bei normalen Einkommen würde das Finanzamt sich wohl kaum auf eine Diskussion einlassen und dieses Zusatzgehalt einfach als “geldwerten Vorteil” einstufen. Zusätzlich kommen noch andere staatliche Leistungen oben drauf.

Beamte: “Wesentlich bessere Altersversorgung, die besseren Regelungen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit, alles das sind geldwerte Vorteile”

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

“Der Schutz vor Arbeitslosigkeit, den der Staat ihnen bietet, die wesentlich bessere Altersversorgung, die besseren Regelungen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit, alles das sind geldwerte Vorteile. Aber diese Vorteile muss der Beamte nicht versteuern. Er profitiert doppelt: Einmal von der Alimentation selbst, und dann noch davon, dass die Alimentationsleistungen steuerfrei sind, während der Arbeitnehmer, wenn er solche Vorteile bekommt, sie versteuern muss.”

“Alimentationsleistungen steuerfrei sind, während der Arbeitnehmer, wenn er solche Vorteile bekommt, sie versteuern muss”

Das Beamtentum kann also sehr wohl als Steuerparadies angesehen werden: Denn die allermeisten Steuerparadies-Staaten haben meist nur wenige Ausnahmen innerhalb ihres Steuerrecht, wo bestimmte Berufsgruppen oder Unternehmen keine oder nur sehr geringe Steuersätze zahlen.