“Absonderlichkeiten aus der Verhörstube” – Wird staatliche Folter wieder gesetzlich erlaubt?

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Ist Folter eigentlich verboten? Nach allgemeiner Meinung ist Folter verboten. Sogar die Charta der Grundrechte der Europäischen Union legt in Artikel 4 fest: “Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

“Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.”

Aber das Verbot wird in der Praxis nur halber Strecke befolgt. Selbst Juristen haben schon Wege ausgetüftelt, um das Folterverbot zu umgehen. Im Zuge der “Nothilfe” und des “übergesetzlichen Notstandes” soll Folter wieder erlaubt sein.

“Die Polizei auf Nothilfe berufen” – Folter wieder gesetzlich erlaubt?

>>Justus-Liebig-Universität Gießen (PDF-Datei) <<

“Dennoch darf sich der herrschenden Meinung zufolge auch die Polizei auf Nothilfe berufen. Mehrheitlich wird jedoch gefordert, dass das staatliche Folterverbot dadurch keinesfalls unterlaufen werden darf. Denn das Grundgesetz und das Völkerrecht verbiete dem Staat jede Folteranwendung. Um das Notwehrrecht in Einklang mit diesem höherrangigen Recht zu bringen, müsse es so ausgelegt werden, dass zumindest staatliche Folter strafbar bleibt. Das gleiche würde für den übergesetzlichen Notstand gelten.”

“Notwehrrecht in Einklang mit diesem höherrangigen Recht zu bringen” – Folter wieder gesetzlich erlaubt?

Die “Nothilfe” und der “übergesetzliche Notstand” soll Folter also wieder möglich machen. Immerhin kann die staatliche Justiz auf einem reichhaltigen Erfahrungsschatz aus der Vergangenheit zurückgreifen.

“Daumen- und Beinschrauben, die fürchterliche Quetschwunden und Splitterbrüche verursachten”

>>Verbrannte Kindheit: Die vergessenen Kinder der Hexenprozesse um den Zauberer Jackl von Wolfgang Fürweger (Buch) <<

“Die Bindung mit dem Seil oder Schnürung, bei der die Delinquenten oft stundenlang so fest gefesselt waren, dass die Seile tief in die Haut einschnitten und die Blutzufuhr unterbanden; Daumen- und Beinschrauben, die fürchterliche Quetschwunden und Splitterbrüche verursachten; Aufzug mit und ohne Gewicht, wobei die Gefangenen an den Armen hochgezogen wurden, die hinter dem Rücken gefesselt waren – zum Teil wurden die Gefangenen so über mehrere Stunden gemartert; Strecken auf der Leiter, wobei es zu Luxationen von Schulter- und Hüftgelenken kam, die der Freimann nach der Folter meist wieder einrenkte; Brennen mit der Fackel; und das Treiben von Holzspänen, die zum Teil auch angezündet wurden, unter Finger- und Zehennägel.”

“Treiben von Holzspänen, die zum Teil auch angezündet wurden, unter Finger- und Zehennägel”

Der Sadismus des Folterknechtes musst sich aber an strenge Auflagen halten: Schon zur damaligen Zeit war alles bis ins Detail geregelt. Sogar das Aussehen einer Daumenschraube war “genormt” .

“Strafgesetzbuch von Maria Theresia” – “So hatte eine Daumenschraube auszusehen”

>>Verbrannte Kindheit: Die vergessenen Kinder der Hexenprozesse um den Zauberer Jackl von Wolfgang Fürweger (Buch) <<

“Das Strafgesetzbuch von Maria Theresia schrieb die bekannten Foltermethoden erstmals fest: So hatte eine Daumenschraube auszusehen.”

Weiße Folter – Die “neuen” spurlosen Vierhörmethoden

In späterer Zeit wurden die Foltermethoden überarbeitet: Die Spuren von Folter mussten in späterer Zeit unsichtbar sein. Schon der sowjetische Geheimdienst hat seine Vierhörmethoden überarbeitet. Bei der sogenannten “weißen Folter” sollen keine offensichtlichen Spuren der Folter – wie in der damaligen Sowjetunion –  zurückbleiben.

Weiße Folter – Von sowjetischen Geheimdienst NKWD erprobt und für gut befunden

>>Auch ich war ein Gauner von Eduard Zimmermann (Buch) <<

“Zunächst hat er eine halbwegs gute Nachricht: »Es ist nicht mehr ganz so schlimm wie in alten NKWD-Zeiten. Die Auseinandersetzung mit der internationalen Öffentlichkeit hat die Sowjets etwas vorsichtiger werden lassen. Sie versuchen, allzu deutliche Spuren von Folter zu vermeiden.« Dann kommt aber die Kehrseite: »Stattdessen setzen sie mit Vorliebe psychische und andere spurlose Foltermethoden ein: Schläge mit den Handknöcheln gegen die Stirn – so genannte Kopfnüsse, ausgeführt von hinten, damit man den Schlag nicht kommen sieht.«

“Stattdessen setzen sie mit Vorliebe psychische und andere spurlose Foltermethoden ein”

Die sogenannte weiße Folter hat ihren Siegeszug auch außerhalb der sowjetischen Einflusszone angetreten. Etwa zur selben Zeit hat Frankreich auf vergleichbare “Verhörtechniken” zurückgegriffen.

Weiße Folter des Waterboarding: “Mit einem Schlauch wurden wir voll Wasser gepumpt”

>>Spiegel<<

»Ich bin unschuldig«, beteuert der Deutsche auch heute, vier Jahre nach der Tat, in seiner Zuchtbauszelle im ostfranzösischen Briey, sein Geständnis sei erzwungen worden: »Mit einem Schlauch wurden wir voll Wasser gepumpt, man schlug uns in den Magen und an den Kopf.« Nach drei Tagen »war ich am Ende« und »sagte zu allem ja und amen«.

“Geständnis sei erzwungen worden” – “Man schlug uns in den Magen und an den Kopf” 

Sicherlich wurden keine Hexen mehr verfolgt und auch die Foltermethoden haben sich gewandelt, aber unterm Strich: Vieles ist unverändert geblieben. Noch immer mussten “Geständnisse” unter fragwürdigen Umständen erpresst werden. Oder anders: Für ein schlimmes Ereignis muss ein Schuldiger her und ob dieser damit überhaupt etwas damit zu tun hat: Diese Frage scheint eher nebensächlich zu sein. Auch in heutiger Zeit läuft noch vieles genauso ab.

“Absonderlichkeiten aus der Verhörstube – Drohungen, Vorwürfe und eine Pistole”

>>Süddeutsche Zeitung<<

“Absonderlichkeiten aus der Verhörstube – Drohungen, Vorwürfe und eine Pistole: Weil ein Schrotthändler absonderliche Verhörmethoden anprangert, wird er wegen Verleumdung angezeigt. … “Wir können auch anders”, soll der Polizeibeamte gesagt haben, und dann habe er dem Zeugen, der nicht so aussagte, wie die Polizei sich das gewünscht hatte, seine Dienstpistole an den Kopf gehalten.”

Polizei: “Wir können auch anders” – “Seine Dienstpistole an den Kopf gehalten”

Der Schrotthändler war letztendlich unschuldig gewesen. Aber die Masche der Polizei scheint über die Jahrhunderte gut einstudiert worden zu sein. Es wird die sogenannten “weißen Folter” angewandt, um möglichst keine – körperlichen – Spuren zu hinterlassen. Sollte das Opfer sich beschweren, dann wird ihn einfach wegen Polizisten-Verleumdung der Prozess gemacht. Die Justiz nimmt das so erpresste Geständnisse meist unhinterfragt so hin, womit sie ebenfalls ein gut geschmiertes Rädchen im Foltergetriebe ist. Allgemein scheinen Folter und sonstige Quälereien bei angehenden Richtern und Staatsanwälten hoch im Kurs zu stehen.

“Jurastudenten befürworten in einer Befragung Quälereien”

>>taz<<

“Jurastudenten befürworten in einer Befragung Quälereien, um etwa Terroranschläge zu verhindern. … Jeder zweite junge Jurastudent befürwortet Folter, um Menschen zu retten. … Weitere 29,2 Prozent der Befragten akzeptierten Folter zumindest „zur Abwehr schwerster Gefahren für die Allgemeinheit“, etwa bei drohendem Einsatz von Massenvernichtungswaffen durch Terroristen.”

“Jeder zweite junge Jurastudent befürwortet Folter”

Im “Kleingedruckten” wird die Allgemeingültigkeit von Folter wieder hoffähig gemacht. Der Begriff Terrorismus ist bis heute nicht mal definiert worden und was soll die “Abwehr schwerster Gefahren für die Allgemeinheit” überhaupt sein? Fällt darunter eine geringfügige Geschwindigkeitsübertretung bei einer Ausfallstraße auch dazu, weil damit womöglich ein Verkehrsunfall verhindert worden wäre? Letztendlich sind es schwammige oder nicht greifbare Definitionen, um Folter wieder – auch offiziell – ungehemmt anwenden zu können.