Fiskalerbschaft: Wie das Finanzamt sich an Verstorbenen bereichert und Erben um ihr Vermögen bringt

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Enorme Summen von verstorbene Menschen liegen auf herrenlosen Konten und gleiches gilt für werthaltige Immobilien. Aber diese besitzlosen Vermögen sind in vielen Fällen überhaupt nicht so eigentümerlos.

“Beträchtliche Summen, die unbemerkt auf „herrenlosen“ Konten liegen”

>>Welt<<

„Es sind beträchtliche Summen, die unbemerkt auf „herrenlosen“ Konten liegen. Oft handelt es sich wohl um Guthaben eines inzwischen gestorbenen Kontoinhabers, dessen Angehörige oder Erben nichts von dem Geld wissen. Bundesweit gehe es nach einer aktuellen Hochrechnung aus NRW um rund zwei Milliarden Euro, schätzt Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans – Tendenz deutlich steigend. Diesen Schatz will der SPD-Politiker heben – und damit zugleich einen Missstand beheben, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagt. … Werden Erben ermittelt, können die Bundesländer über die Erbschaftsteuer mitprofitieren. Sind am Ende keine Erben aufspürbar, müsste das Geld laut Gesetz als „Fiskalerbschaft“ an die Länder gehen.“

“Gestorbenen Kontoinhabers” – “Dessen Angehörige oder Erben nichts von dem Geld wissen”

>>Rheinische Post<<

„Es gebe sogar Konten, bei denen der Eigentümer theoretisch 120 Jahre alt sein müsste. Walter-Borjans meint: „Herrenlose Konten stärken die Kapitalbasis der Banken.“ Es stelle sich auch die Frage, wie „ehrlich“ die Banken mit ihren Kunden umgingen. Sie sollten rechtsfest verpflichtet werden, „alle Mühe darauf zu verwenden, den Anspruchsberechtigten zu ihrem Geld zu verhelfen“. Und eine zentrale Datenbank würde helfen.“

„Es gebe sogar Konten, bei denen der Eigentümer theoretisch 120 Jahre alt sein müsste”

Das Schlüsselwort lautet Fiskalerbschaft: Wonach das Finanzamt das Erbe vollständig übernimmt. Eine zentrale Datenbank würde jenes Unterfangen schneller voran bringen. Logischerweise dürften die Anstrengungen Seitens der Behörden, um die rechtmäßigen Erben ausfindig zu machen, wohl überschaubar bleiben.

„In Leipzig sollen Mitarbeiter der Stadtverwaltung „herrenlose“ Grundstücke an Investoren verkauft haben”

>>Legal Tribune Online<<

„In Leipzig sollen Mitarbeiter der Stadtverwaltung „herrenlose“ Grundstücke an Investoren verkauft haben, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, die Eigentümer zu ermitteln.“

Verkauf „herrenloser“ Grundstücke: “Ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, die Eigentümer zu ermitteln”

Die Intensität bei der Suche nach dem Eigentümern von sogenannten „herrenlose“ Grundstücken war von Anfang an äußerst Bescheiden und letztendlich war das Ziel: Die Kasse zu füllen. So ähnlich dürfte es sich mit dem Umgang von „herrenlosen“ Konten verhalten. Bestenfalls wird eine pro forma Ermittlung – für die Akten – eingeleitet: Damit das Geld schnellstmöglich zum Finanzamtganz im Sinne der „Fiskalerbschaft“ – überwiesen werden kann.

“Komplizierten Grundstücksverhältnisse” – “Leerstehende Gebäude sogenannte gesetzliche Vertreter zu bestellen”

>>Leipziger Volkszeitung<<

„Hintergrund des Skandals waren die vielfach ungeklärten und komplizierten Grundstücksverhältnisse nach dem Mauerfall. In Leipzig war es üblich, für leerstehende Gebäude sogenannte gesetzliche Vertreter zu bestellen. Diese veräußerten die Immobilien, der Erlös ging auf städtische Verwahrkonten. Der Vorwurf: Es wurde versäumt, die rechtmäßigen Erben zu suchen – auch wenn diese leicht zu ermitteln gewesen wären.“

“Es wurde versäumt, die rechtmäßigen Erben zu suchen – auch wenn diese leicht zu ermitteln gewesen wären”

Die Stadtverwaltung hat teure Grundstücke unter dem regulären Marktpreisen in einem intransparenten – häufig gegen dem Willen der rechtmäßigen Eigentümer – Verfahren veräußert. Die neuen Eigentümer verkauften diese Grundstücke mit einem beträchtlichen Gewinn weiter.