Mittelalter: Was das Olbersdorfer Sühnekreuz über die heutige Zeit erzählen kann

Screenshot youtube.com Screenshot youtube.com

Das Olbersdorfer Sühnekreuz wurde im Jahre 1969 auf den Kretschamfeldern zufällig bei Feldarbeiten gefunden. Nach heutigen Kenntnisstand soll es an einen Totschlag erinnern. In der Lausitz sind viele vergleichbare Sühnekreuze aus dieser Zeit erhalten geblieben, fast alle sollen an ein brutales Verbrechen erinnern. Dies trifft auch auf dem Olbersdorfer Sühnekreuz zu. Allerdings stellen diese steinernen Zeugnisse manchmal weit mehr dar.

“Jahre 1495” – “Hat der Müller, Meister Jorge, auf der Niedermühle den Ehemann der Heidematthes im Streit erschlagen” 

>>Suehnekreuz.de<<

“Das 1969 aufgefundene Steinkreuz ist nach Lage der Dinge mit hoher Wahrscheinlichkeit das Sühnekreuz für einen im Jahre 1495 begangenen Totschlag, der im I.Olbersdorfer Schöppenbuch auf den Blättern 18a/b und 19a eingetragen ist, jene von Korscheit veröffentlichte Urkunde. Demnach hat der Müller, Meister Jorge, auf der Niedermühle den Ehemann der Heidematthes im Streit erschlagen. Heidematthes war ein Bauer, er hatte vor dem Jahre 1490 ein Gut in “dem dreyen hellem”, einem jetzt nicht mehr bekannten Ortsteil von Olbersdorf, gekauft. 1490 wurde er vor dem Schöppengericht “losgesagt”, er hatte somit den vollen Kaufpreis bezahlt.”

Im Jahre 1969 wurde das mittelalterliche Sühnekreuz bei Feldarbeiten gefunden

Der Mörder wurde “überführt” – aber die mittelalterliche Rechtsprechung hat noch etwas anders funktioniert. Staatsanwälte und ein sogenanntes “öffentliches Interesse” waren noch nicht erfunden worden. So konnte der Mörder zusammen mit der Witwe des Opfers eine Vereinbarung treffen, womit er letztendlich “Sühne” getan hatte. Dazu hat auch das Aufstellen eines Sühnekreuzes gehört. Neben rein materiellen Dingen war die spirituelle Komponente – anders als in der Gegenwart – besonders stark ausgeprägt.

“Sühnekreuze geben einen Hinweis auf ein Verbrechen”

>>Gemeinde Olbersdorf<<

“Sühnekreuze geben einen Hinweis auf ein Verbrechen, auf einen Totschlag, wenn man den Täter gefasst hatte. In dieser mittelalterlichen Zeit, als vielerorts noch das Recht des Stärkeren galt, glaubte man, dass die Seele des Erschlagenen keine Ruhe finden würde, dass sie als Irrlicht oder Gespenst solange herumirren würde, bis eine Bestrafung des Täters erfolgt und bestimmte Auflagen erfüllt seien. Die Partei des Täters wie des Opfers einigte sich auf eine weltliche und vor allem kirchliche Buße, die auch zur ‚Entsühnung“ des Täters und zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft führen sollten.”

“Partei des Täters wie des Opfers einigte sich auf eine weltliche und vor allem kirchliche Buße”

Die moderne Rechtssprechung geht in solchen Fällen wohl eher von Resozialisierungmeist durch Gefängnis – und nicht “Entsühnung” aus, aber Ende läuft es auf das selbe Ziel hinaus. Zumal im Mittelalter die unmittelbaren Angehörigen des Opfers – anders als heute – stärke im Vordergrund standen. Das vermeintlich finstere Mittelalter und die moderne Rechtsprechung liegen manchmal sehr nah beieinander, wobei nicht immer alles besser wurde, wovon so manches Sühnekreuz sicherlich erzählen kann.