Dauerhafte Vermögensabgabe & Mehrwertsteuererhöhung auf 25 Prozent: Wie realistisch sind die Pläne?

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Vermögensabgabe und Mehrwertsteuererhöhung plus die Streichung des ermäßigte Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent? – Solche haltlosen Gerüchte lassen durch gute Argumente leicht entkräften. Aber die klamme Staatskasse spiegelt ein ganz anderes Bild wider und manch ein Finanzbeamte fängt bei solchen Streuerhöhungen schon wild mit dem Hufen an zu scharen. Ein Blick auf Hartz-4-Schonvermögen zeigt schon mal die ungefähre Marschrichtung auf.

Vermögensabgabe und Mehrwertsteuererhöhung plus die Streichung des ermäßigte Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent?

>>Rechtsanwalt Nassir Jaghoori<<

“Das Schonvermögen ist der Vermögensanteil, den ein Hartz 4-Berechtigter vor Erhalt der Sozialleistungen nicht verwerten muss. Ist Vermögen vorhanden, welches das Schonvermögen übersteigt, muss dieses zunächst verwendet werden, bevor ein Anspruch auf Hartz 4-Leistungen besteht. Das Schonvermögen ist gesetzlich geregelt in § 12 SGB II.”

Vermögensregister: Bei Hartz-IV-Beziehern schon längst im Alltag faktisch angekommen

Dieses geringe Schonvermögen ist weder ein Schutz vor Altersarmut, noch lässt sich damit eine Immobilie vor behördlichen Zugriff sichern. Praktisch wird erst in einer winzigen Mietwohnung und in bitterer Armut ein Hartz-4-Antrag bewilligt. Ein Vermögensregister ist für den einzelnen Hartz-IV-Bezieher schon längst im Alltag faktisch angekommen. In der praktischen Wirklichkeit läuft Hartz IV auf Enteignung im ganz großen Ausmaß hinaus. Und das mit großen Erfolg: In Puncto Vermögen sind die Deutschen innerhalb der Europäischen Union mittlerweile fast am Schlusslicht angekommen. Doch das Ende der Fahnenstange ist längst noch nicht erreicht. Die richtige Welle der Enteignung steht noch bevor. Ähnlich wie nach dem Zweiten Weltkrieg steht eine Währungsreform und eine Art von Lastenausgleich bevor.

“Radikaler Lastenausgleich” – “Sachvermögen sollte mit einer Zwangshypothek von 50 Prozent”

>>Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen von Ulrike Herrmann (Buch) <<

“Jeder Deutsche sollte ein einmaliges Kopfgeld von maximal 15 Mark erhalten. Zudem sollte der Umtauschkurs für Sparguthaben zehn zu eins betragen, sodass es für zehn Reichsmark nur noch eine D-Mark geben würde. Den drei Ökonomen war bewusst, wie ungerecht ihre Währungsreform war: Die Geldbesitzer würden allesamt enteignet, während Fabrik- und Hausbesitzer ihr Eigentum behalten könnten. Daher war ein radikaler Lastenausgleich vorgesehen: Sachvermögen sollte mit einer Zwangshypothek von 50 Prozent belastet werden, und mit den Zinsen und Tilgungsraten würden dann die Opfer des Krieges sowie der Währungsreform entschädigt.”

“Die Geldbesitzer würden allesamt enteignet”

Die allermeisten Opfer des Krieges dürften vermutlich noch heute auf ihre Entschädigung warten. Selbstverständlich hat das Geld der Staat einkassiert und eine zweckgebundene Steuerfinanzierung ist bis heute noch nicht verwirklicht worden. Es gibt nur einem “allgemeinen Steuertopf” . Noch nicht mal eine offizielle Staatsbilanz wird herausgeben. Stattdessen muss eine umstrittene Ein- und Ausgabenrechnung zur Beunruhigung der Öffentlichkeit reichen. Deshalb lässt sich klamme Kassenlage bestenfalls indirekt durch neue Forderungen von Steuern ableiten.

“Ab 1949 eine Vermögensabgabe im Rahmen des „Lastenausgleichs“ erhoben”

>>Deutschen Institut der Wirtschaft<<

“Die Vermögensabgabe ist eine Steuer, zu der Eigentümer größerer Vermögen verpflichtet werden können, um eine finanzielle Notlage des Staates zu überbrücken. … Beispielsweise wurden im Jahr 1919 vermögende Steuerzahler zur Abgabe des „Reichsnotopfers” verpflichtet, um die Schulden des Ersten Weltkriegs abzubezahlen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ab 1949 eine Vermögensabgabe im Rahmen des „Lastenausgleichs“ erhoben, die bis 1979 in vierteljährlichen Raten von den Betroffenen gezahlt wurde.”

“Im Jahr 1919 vermögende Steuerzahler zur Abgabe des „Reichsnotopfers” verpflichtet”

Die “finanzielle Notlage des Staates”  dürfte wohl eher den gelebten Dauerzustand darstellen. Das Thema Steuergeldverschwendung hat noch nie im Strafrecht eine große Rolle gespielt und so hat die Vermögensabgabe recht konkrete Formen angenommen. Zudem legen die Pläne des Vermögensregister eher die Absicht nahe: Vermutlich eine dauerhafte – statt einmalige – Vermögensabgabe einzurichten.

Vermögensabgabe – Schonvermögen wie bei Hartz IV?

>>Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung<<

“Schaut man sich die Haushalte des Bundes und der Länder an, kann einem schwindlig werden. … Nahezu reflexartig verfallen einige Politiker auf die Idee, diese Schulden mit einer Vermögensabgabe oder gar einer Vermögenssteuer zu decken, die sie ja sowieso schon seit Jahren wieder einführen wollen. Unterstützung erhalten Sie auch vom Deutschen Institut der Wirtschaft (DIW).”

“Schulden mit einer Vermögensabgabe oder gar einer Vermögenssteuer zu decken”

Zur Vermögensabgabe das Deutschen Institut der Wirtschaft schon sehr konkrete Gedankengänge vorgelegt. Zusätzlich legt das Thema Steuerbelastungen den nächst höheren Gang ein. Auch über eine satte Mehrwertsteuererhöhung wird laut nachgedacht.

“25 % Mehrwertsteuer: Wirtschaftsforscher dafür.”

>>Tarife Verzeichnis<<

“25 % Mehrwertsteuer: Wirtschaftsforscher dafür. – Hamburger Ökonom, sieht in einer Steuererhöhung der Mehrwertsteuer auf 25 Prozent eine Konjunkturstütze. … Bei einer richtigen Ankündigung der Mehrwertsteuererhöhung von den aktuellen 19 % auf 25 % soll dies zu einem erweiterten Nachfrageschub führen … “

“Steuererhöhung der Mehrwertsteuer auf 25 Prozent”

Dieser “Hamburger Ökonom”  ist an der staatlichen Universität Hamburg – mit Schwerpunkt internationale Wirtschaftsbeziehungenbeschäftigt. Die Befangenheit seiner Aussage dürfte wohl auf der Hand liegen. Frei nach dem Sprichwort: “Man beißt nicht die Hand, die einen füttert

“Man beißt nicht die Hand, die einen füttert” – Steuererhöhungen eines staatlichen Professors

Zudem die Begründung recht abenteuerlich klingt: “Bei einer richtigen Ankündigung der Mehrwertsteuererhöhung von den aktuellen 19 % auf 25 % soll dies zu einem erweiterten Nachfrageschub führen … ” – Aber dieses Strohfeuer würde keinen nachhaltigen Effekt verursachen. Es klingt eher wie eine hilflose Begründung, um eine Mehrwertsteuererhöhung zu rechtfertigen. Aber “Hamburger Ökonom” ist beim Thema Steuererhöhungen erst so richtig in Fahrt gekommen.

“Ermäßigte Mehrwertsteuersatz von aktuell 7 % für Zeitungen und Lebensmittel solle abgeschafft werden” 

>>Tarife Verzeichnis<<

“Laut Meinung des Wissenschaftlers solle auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von aktuell 7 % für Zeitungen und Lebensmittel solle abgeschafft werden.”

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll ersatzlos gestrichen werden

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll ersatzlos gestrichen werden. Es würde zu einer regelrechten Preisexplosion bei vielen Produkten des täglichen Bedarfs führen. Zudem lässt sich in vielen Fällen die Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung nicht geltend machen. Nicht macht die Mehrwertsteuer – neben der Einkommensteuer – einem beträchtlichen Teil der gesamten Staatseinnahmen aus. Zusammengefasst: Es sollen vorwiegend geringe und mittlere Einkommen zu Kasse gebeten werden.