Agent Provocateur: Wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt wird

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Wenn bei Protesten verbotene Flaggen oder Symbole auftauchen? Oder es sogar zu Gewalt kommt? Dann kann solch eine Straftat auch vom einen staatlich bezahlten Agent Provocateur ausgehen.

Plünderungen bei Protesten: Wenn ein Agent Provocateur der Täter ist

Deren Einsatz ist vielfach bereits außer Kontrolle geraten. Statt Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit positiv zu fördern, wird so manche Protest durch staatliche Provokateure unterwandert. Denn kaum ein vernünftiger Mensch will sich an Straftaten oder sogar Plünderungen beteiligen, womit die eigentliche Kundgebung an ihr Ende angelangt ist.

„Polizist plünderte offenbar bei „Gelbwesten“-Protesten mit“

>>Welt<<

„Polizist plünderte offenbar bei „Gelbwesten“-Protesten mit – Ein von der Onlineplattform „Brut“ verbreitetes Video zeigt, wie der Bereitschaftspolizist in dem geplünderten Fanshop des Fußball-Erstligisten Paris Saint-Germain Trikots in einen Rucksack steckt. Der Vorfall ereignete sich dem Bericht zufolge auf dem Boulevard Champs-Elysées, wo Randalierer am Samstag in zahlreiche Geschäfte eindrangen. Der Film endet, als ein weiterer Polizist den Kameramann mit seinem Schlagstock traktiert.“

„Bereitschaftspolizist in dem geplünderten Fanshop des Fußball-Erstligisten Paris Saint-Germain Trikots in einen Rucksack steckt“

Der Einsatz eines „Agent Provocateurs“ stellt somit keine Seltenheit dar. Nicht selten stellen sich vermummte Randalieren als Beamte im Einsatz heraus. Solche „Straftäter“ zu überführen – oder auch nur zu Filmen – kann mitunter sehr Gefährlich sein. Um dennoch den umstrittenen amtlichen Einsatz zu rechtfertigen: Hierzu wurden eine Vielzahl von rechtlichen Spitzfindigkeiten ausgearbeitet.

„Agent Provocateur“ – „Zu einer Tat kann man anstiften oder auch Beihilfe leisten“

>>Die Wahrheit vor Gericht von Klaus Volk (Buch) <<

„Agent Provocateur – Dabei geht es um »Lockspitzel«, eine bestimmte Rechtsfigur (und nicht um einen Laden, der mit Spitze lockt und die Figur zu ihrem Recht kommen lässt). »Anrüchig«, soeben als Makel genannt, wäre das passende Stichwort. … Was nun ist der rechtliche Gag dabei? Es ist einmal mehr eine Spitzfindigkeit. Zu einer Tat kann man anstiften oder auch Beihilfe leisten. Diese Art von Teilnahme setzt in beiden Varianten einen doppelten Vorsatz voraus. Der Anstifter oder Gehilfe muss sich natürlich darüber im Klaren sein, dass er einen Tatbeitrag leistet, und das auch wollen.“

„Agent Provocateur“ – „Dabei geht es um »Lockspitzel«, eine bestimmte Rechtsfigur“

Agent Provocateur: Deren Einsatz ist seit mindestens hundert Jahren belegt und daher braucht es wenig Phantasie, dass solche umstrittenen Praktiken längst ein Eigenleben entwickelt haben. Zumal der Unterschied zwischen Anstifter, Gehilfe, Mitläufer und Haupttäter bei vielen Fragestellung wohl eher eine Interpretationsfrage der jeweiligen Sichtweise bleibt.

Agent Provocateur: Warum der Einsatz längst außer Kontrolle geraten ist?

Oder vereinfacht: Niemand hätte geplündert, wenn kein Agent Provocateur damit angefangen hätte: In solchen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihre Unkosten sitzen und die eigentlichen Verantwortlichen sind – in der Praxis – nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Doch es kann auch viel Subtiler gehen.

Wie mit einer Reichskriegsflagge ein ganzer Protest niedergeschrieben wird

>>Staatsfunk „Mitteldeutsche Rundfunk“ <<

„Proteste an der B96: „Eine Reichskriegsflagge ist definitiv nicht demokratisch!“

Wo bleibt die staatsferne Berichterstattung?

Der ganze Beitrag arbeitet sich lediglich am Zeigen einer „Reichskriegsflagge“ ab. Der öffentlich-rechtlich Rundfunk stellt sich selbst gerne als „Staatsfernhin, aber gerade bei staatskritischen Protest verliert er jede Zurückhaltung und legt vielmehr das Gegenteil offen. Es wird nicht dezent im Hintergrund geblieben, sondern stattdessen wird der ganze Protest in den Beitrag diskreditiert. Als Grund muss ausgerechnet eine „Reichskriegsflagge“ herhalten. Oder im Umkehrschluss: Das Zeigen einer „Reichskriegsflagge“ reicht – nach Logik des staatlichen Rundfunks – aus: Um eine ganze Protestkundgebung zu delegitimieren. Ob wissentlich oder unwissentlich, der staatliche Rundfunk mischt sich mit diesem Beitrag in einen Protest – wie ein Agent Provocateur – ein, obwohl er die Grundrechte – und somit das Versammlungsrecht –  positiv fördern muss.

Agent Provocateur: Wie Proteste niedergeschrieben werden

>>Staatsfunk „Mitteldeutsche Rundfunk“ <<

„Natürlich ist die Politik hier in der Pflicht. Man kann nicht die Augen zumachen. … Wir stehen für eine demokratische Ordnung und eine Reichskriegsflagge ist definitiv nicht demokratisch!

Geht es Ihnen dabei auch um Aufklärungsarbeit?

Ja. Viele Leute wissen gar nicht, was die Fahnen bedeuten. Aber man stellt sich quasi – wenn man sich hinter oder vor so eine Flagge stellt – gegen die Demokratie. Die Leute werden hier für andere Sachen benutzt, was ihnen vielleicht nicht so bewusst ist. Und zu der Aufklärung beizutragen, das ist Sache von uns allen.“

„Reichskriegsflagge ist definitiv nicht demokratisch!“ – Warum sind dann Gesetze aus dieser Zeit dann noch gültig?

Der Beitrag spiegelt eine ziemlich bizarre Logik wider. Die sogenannte „Reichskriegsflagge“ hat als – eine Flagge unter vielen – zum Deutschen Reich gehört und die Bundesrepublik Deutschland sieht sich als deren offiziellen Rechtsnachfolger an. Das noch heutige gültige Bürgerliche Gesetzbuch rührt aus dem Jahre 1896 her, wo die sogenannte „Reichskriegsflagge“ offiziell noch geführt wurde. Inwieweit das Deutsche Kaiserreich eine Demokratie war: Über diese Frage lässt sich gewiss streiten. Aber bisher ist noch nichts davon bekannt geworden, dass die Bundesrepublik Deutschland sich von allen rechtlichen und traditionellen Verpflichtungen vom Deutschen Kaiserreichs trennen will. Im Übrigen fand während der Französischen Revolution so ein Kulturbruch tatsächlich statt: Allerdings nur in Frankreich.