Sturm der Bilder: Beginn einer neuen mittelalterlichen Inquisition

Screenshot youtube.com Screenshot youtube.com

Bildersturm – Die hauptsächliche Schaffenszeit des Maler Peter Paul Rubens, beschränkte sich im wesentlichen auf den Beginn des 17. Jahrhunderts. Wie kaum ein anderer Maler der Kunstgeschichte, des Barocks drückte er seinen ganz persönlichen Stempel auf. Aber nun landen seine Werke – wie viele andere auch – auf den Index der Zensur – die eigentlich nicht geben soll. Der Beginn einer neuen mittelalterlichen Inquisition: Der Bildersturm des 21. Jahrhunderts.

„Der barocke Malerfürst Peter Paul Rubens ist nicht zuletzt wegen seiner fleischeslustigen Nacktbilder weltbekannt”

>>Kurier<<

„Der barocke Malerfürst Peter Paul Rubens ist nicht zuletzt wegen seiner fleischeslustigen Nacktbilder weltbekannt. In virtuellen Facebooksphären werden seine Akte jedoch zensiert. Im Zuge dessen wurden auch eine Reihe von Postings zu Promotion-Zwecken der belgischen Tourismusregion Flandern gelöscht. In einem offenen Beschwerdebrief prangern der Tourismusverband Flandern (Toerisme Vlaanderen) und eine Reihe von flämischen Museen die Löschpolitik des Netzwerks nun an.“

“In virtuellen Facebooksphären werden seine Akte jedoch zensiert”

>>DiePresse.com<<

„Das Unternehmen hatte das Nutzerkonto von Frédéric Durand nach dessen Angaben „ohne Vorwarnung oder Begründung“ gesperrt, nachdem er auf seiner Facebookseite das Foto eines Ölgemäldes aus dem 19. Jahrhundert mit dem nackten Unterleib einer Frau veröffentlicht hatte. Bei der Anhörung sagte eine Facebook-Anwältin, das soziale Netzwerk habe „keinerlei Fehler“ begangen und „keinerlei Schaden“ verursacht.“

“Unternehmen hatte das Nutzerkonto von Frédéric Durand nach dessen Angaben „ohne Vorwarnung oder Begründung“ gesperrt”

>>Bild<<

„Das Gemälde, das die Nationalfigur Marianne mit Trikolore zeigt, gehört zur Louvre-Sammlung. Am Sonntag wurde eine Abbildung des berühmten Werks von Facebook vorübergehend zensiert. Der Regisseur Jocelyn Fiorina postete das Bild mit der barbusigen Freiheitskämpferin und warb damit für sein Theaterstück „Coups de feu rue Saint-Roch“ machen, das in Paris aufgeführt wird. Es habe eine Viertelstunde gedauert, bis Facebook die Abbildung blockiert habe, sagte Fiorina der Nachrichtenagentur AFP. Begründung: Nacktbilder seien unzulässig.“

“Nationalfigur Marianne mit Trikolore” – “Abbildung des berühmten Werks von Facebook vorübergehend zensiert”

Zur Ehrenrettung von Facebook muss gesagt sein: Bei vielen anderen sozialen Netzwerken sieht es mitnichten besser aus.

“Offensichtlich hat dieser Druck dazu geführt, dass die Unternehmen viele Inhalte gelöscht” 

>>Reporter ohne Grenzen<<

„Reporter ohne Grenzen (ROG) geht angesichts neu veröffentlichter Zahlen von einem Overblocking legaler Inhalte bei Facebook und Google aus. … Offensichtlich hat dieser Druck dazu geführt, dass die Unternehmen viele Inhalte gelöscht haben, die eigentlich legal sind. Sie wollen damit sichergehen, nicht nach dem NetzDG bestraft zu werden. Bei den Löschungen berufen sich Facebook und Google auf ihre Community Standards. Darin legen sie selbst fest, was Nutzer auf ihren Plattformen teilen dürfen und räumen sich das Recht ein, auch Inhalte zu entfernen, die von den Kommunikationsfreiheiten gedeckt sind. „Die Bundesregierung hat mit dem NetzDG private Unternehmen zu Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht, ohne eine öffentliche Kontrolle des Löschverfahrens sicherzustellen. Eine solche unabhängige Prüfinstanz braucht es aber, um ein Overblocking, also das Löschen von rechtlich zulässigen Inhalten, zu erkennen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Facebook und Google löschen nach eigenen Regeln, weil sie sich allein als private Unternehmen begreifen und eine Art digitales Hausrecht durchsetzen wollen.“

“Bundesregierung hat mit dem NetzDG private Unternehmen zu Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht”

Auch wenn Presserecht und Kunstfreiheit zwei verschiedene Rechtsgebiete handelt, gibt es dennoch Schnittmengen: Aber Ende läuft es ohnehin auf die selbe Problematik des NetzDG hinaus. Natürlich wurden verschiedene Gesetze – nicht nur das NetzDG – so ausgelegt, das am Ende eine flächendeckende Zensur herauskommt. Auch Zensur-Paragraphen wie Volksverhetzung, Holocoustleugnung oder Störpropaganda gegen die Bundeswehr gehören mit dazu. Die Regierung geht dabei recht Pragmatisch zu Werke: Während man vorgibt mit der Holocoustleugnung sich den Widerstandskämpfern anschließen zu wollen, stammt die Störpropaganda gegen die Bundeswehr hingegen ursprünglich aus der NS-Diktatur.

Straftat: Störpropaganda gegen die Bundeswehr

Außerdem gab es nicht nur einen, sondern viele Holocouste gegen teils sehr unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und die meisten davon dürfen problemlos geleugnet werden. Die Zensur des Gemäldes: „Die Freiheit führt das Volk“ bekommt somit einen besonders finsteren Symbolcharakter. Das Meisterwerk glorifiziert – wie kein anderes Gemälde – die Französische Revolution: Als Freiheit über Tyrannei gesiegt hat.