Habeck macht sich zur Schuldenbremse 2024 ehrlich – und legt damit die Unehrlichkeit von Lindner offen

Screenshot twitter.com Screenshot twitter.com

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat deutlich gemacht, dass die Aussetzung der Schuldenbremse auch im Jahr 2024 ,zur Finanzierung der Fluthilfen im Ahrtal‘ aus seiner Sicht feststeht.

___________________

Von Peter Boehringer

___________________

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Es ist ein weiterer Verfassungsbruch mit Ansage. Noch am 15. Dezember in der dritten Lesung des Gesetzes und in allen Ausschussbefragungen und Interviews hatte speziell Bundesfinanzminister Lindner medienwirksam zunächst exakt gegenteilig geantwortet, dass die Schuldenbremse 2024 eingehalten werden wird. Auf harte Nachfragen von uns musste zwar auch er schon wortreich einräumen, dass ,unter Umständen‘ vielleicht doch erneut die Schuldenbremse ausgesetzt werden müsste. Das sei aber ein heute noch ,ergebnisoffener Prüfprozess‘. Nun widerspricht dem der Wirtschaftsminister nur wenige Tage später im Indikativ.

Schon bei meiner Rede vorige Woche im Bundestag war diese Situation für uns klar erwartbar gewesen: ,Die Bundesregierung wird nun 2024 entgegen Ihrer Show für die Medien erneut die Notsituation erklären: wahrscheinlich sogar wieder RÜCKWIRKEND. Und schon WIEDER mit der lächerlichen Ahrtal-Begründung: 2024 wird das FÜNFTE Jahr des finanziellen Notregierens sein! Das Grundgesetz wird inzwischen dauerhaft umgangen! Die Regierung bettelt sogar schon vorab bei der Union, bloß nicht zu klagen, denn sie weiß um die Rechtswidrigkeit Ihres Tuns. Das ist vorsätzlicher Verfassungsbruch mit vollem Unrechtswissen!‘.

Robert Habeck hat exakt diese Prognosen nun nur vier Tage später und noch vor dem 1. Januar 2024 bestätigt. Dieser vorsätzliche Rechtsbruch ist eine Frechheit gegenüber dem deutschen Steuerzahler und rechtsstaatlich hoch bedenklich. Die Regierung hätte ehrlicherweise bereits vorige Woche im Bundestag die Notsituation auch schon für 2024 feststellen lassen müssen – was natürlich mangels valider Begründung damals ebenso verfassungswidrig gewesen wäre wie es nun im Laufe des Jahres 2024 sein wird.“