Landwirtschaft: „Eintrag von Nitrat und Phosphat von Kläranlagen“

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Nitrate sollen das Grundwasser bedrohen. Schuldige der Misere sind augenscheinlich auch ganz schnell ausgemacht: Die landwirtschaftlichen Betriebe. Tatsächlich blendet die künstlich geschaffene Hysterie: Die entscheidenden Fakten einfach aus. Denn sowohl die großen Nitrat-Emittenten, also auch die Verantwortlichen für Trinkwasserqualität bleiben schlicht: Unerwähnt.

Grundwasser ist nicht mit Trinkwasser gleichzusetzen

>>Umweltbundesamt<<

„Die in der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG (GWRL) für Grundwasser europaweit einheitlich festgelegte Qualitätsnorm von 50 mg Nitrat je Liter wurde in der deutschen Grundwasserverordnung (GrwV) als Schwellenwert in derselben Höhe (50 mg Nitrat je Liter) verankert. Die Rechtsfolgen sind trotz der unterschiedlichen Begrifflichkeiten identisch: Wenn der Wert im Grundwasser überschritten wird, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge einzuleiten.“

Was das Umweltbundesamt verschweigt

Interessant ist vielmehr von Umweltbundesamt zu lesen: Was die Behörde – nicht – schreibt. Der Grenzwert wurde gewissermaßen – per Order Mufti – einfach so, von der allumfassenden EU-Bürokratie so festgelegt. Nur Grundwasser ist eben nicht Trinkwasser. Sollten tatsächlich die Nitratwerte ein Problem darstellen: So gibt es zur Trinkwasseraufbereitung zahlreiche – oder zahlloseFiltersysteme.

Kläranlagen: Große Nitrat-Emittenten bleiben Unbehelligt

Ein Nebensatz des Umweltbundesamtes ist ebenfalls äußerst interessant: „Wenn der Wert im Grundwasser überschritten wird, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge einzuleiten.“ Einer der größten Nitrat-Emittenten ist aber nicht der örtliche Landwirt im Dorf, sondern der Abwasserzweckverband. Doch ausgerechnet einer der größten Nitrat-Emittenten: Der bleibt bei der ganzen Nitrat-Reduzierungs-Debatte komplett ausgespart.

„Verursacherprinzip in Gänze zu beachten“

>>Martin Bäumer<<

„Es ist nach meiner Auffassung äußerst wichtig, das Verursacherprinzip in Gänze zu beachten, daher darf im Hinblick auf die Ausweisung von nitratsensiblen Gebieten der Fokus nicht ausschließlich auf der Landwirtschaft liegen“. … Der Eintrag von Nitrat und Phosphat von Kläranlagen muss in diesem Zusammenhang eine stärkere Berücksichtigung finden“

„Eintrag von Nitrat und Phosphat von Kläranlagen“

Die staatlichen Abwasserzweckverbände geben auch ganz offen zu, dass sie nur teilweise das Abwasser reinigen können. Bestimmte Stoffe bekommen sie überhaupt nicht herausgefiltert und Andere nur zum Teil. Ungefiltert leiten also die vermeintlichen „Kläranlagen“ enorme Mengen an Nitraten in die Umwelt ein: Doch kaum eine Behörde scheint der Sachverhalt zu stören.

Vermeintliche „Kläranlagen“ können nur teilweise das Abwasser reinigen

Anders als in der Landwirtschaft: Bringen die Bauern nur soviel Nitrat auf die Felder aus, wie die Pflanzen zum Wachstum benötigen. Denn zu viel Nitrat, hemmt auch das Pflanzenwachstum und ist somit Kontraproduktiv. Alleine schon aus Eigeninteresse, haben die Landwirte kein Interesse daran, zu viel Nitrat auf die Felder zu bringen.

„Mindestens 95 Prozent der Proben seien deutlich unter dem Grenzwert“

>>Agrarheute.com<<

„Hatte der Bauernverband im Nordosten Niedersachsens 130 Wasserproben aus der Region untersuchen lassen. Landwirte hatten Proben aus ihren Beregnungsbrunnen zur Verfügung gestellt. Mit erstaunlichen Ergebnissen: „Mindestens 95 Prozent der Proben seien deutlich unter dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat gewesen“, heißt es. Von Hysterie sprach deshalb auch der Vorsitzende des Bauernverbandes Nordostniedersachsen Thorsten Riggert“

„Von Hysterie sprach deshalb auch der Vorsitzende des Bauernverbandes“

Mit scheinheiligen Grenzwerten und fragwürdigen Messmethoden wird also eine künstliche Hysterie erzeugt: Einseitig, um dem Landwirten zu schaden. Weder Trinkwasserversorger, noch die Kläranlagenbetreiber – nicht mal die Europäische Union als Urheber der umstrittenen Grenzwerte – wird in die Pflicht genommen.