“Für eine Bande aus Autodieben und -schiebern aus Arabern, Polen, Litauern und Deutschen fragt er Daten aus den Polizeicomputern ab”

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Akteneinsicht: Was ist aus dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung geworden? In einer Zeit, in der der Schutz unserer persönlichen Daten immer mehr an Bedeutung gewinnt, stellt sich die Frage, was aus unserem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geworden ist. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Recht auf Akteneinsicht wird deutlich, dass dieses Grundrecht zunehmend eingeschränkt wird. Ein Beispiel verdeutlicht diese Entwicklung: Der Polizist Rolf L. nutzte seine Zugriffsrechte und fragte unerlaubt Daten von Polizeicomputern ab.

“Für eine Bande aus Autodieben und -schiebern aus Arabern, Polen, Litauern und Deutschen fragt er Daten aus den Polizeicomputern ab”

>>Der Tagesspiegel<<

“Für eine Bande aus Autodieben und -schiebern aus Arabern, Polen, Litauern und Deutschen fragt er Daten aus den Polizeicomputern ab und agiert als Kurier. … Rolf L. überführt gestohlene Autos in andere Städte in Europa, oft ist er tagelang wach und am Steuer, ständig auf Koks.”

“Rolf L. überführt gestohlene Autos in andere Städte in Europa, oft ist er tagelang wach und am Steuer, ständig auf Koks”

Alleine schon mit einem simplen Drogentest wäre der Missbrauch von Drogen bereits lange im Vorfeld aufgeflogen. Doch damit nicht genug. Zusätzlich verschob teure Fahrzeuge und unterstützte eine Bande aus Autodieben und -schiebern, bestehend aus Arabern, Polen, Litauern und Deutschen. Das ging über Jahre hinweg so. Doch während dieser isolierte Einzelfall des Missbrauchs von Behördendaten ans Licht kam und Konsequenzen nach sich zog, bleibt für gewöhnliche Bürger das Recht auf Akteneinsicht weiterhin stark eingeschränkt. Im Namen der Sicherheit werden unsere persönlichen Informationen gesammelt und gespeichert – doch wer hat letztendlich Zugriff darauf?

Grund für Personenabfragen im Polizeisystem: „Thema Sensibilisierung ,Mickey Mouse‘ hineingeschrieben hat“

>>Frankfurter Rundschau<<

„Polizisten dürfen Personenabfragen im Polizeisystem nicht für persönliche Interessen nutzen. … Die Zahl der Fälle, bei denen ein Verdacht auf Missbrauch bestehe, sei gestiegen, berichtete das hessische Innenministerium auf Anfrage dieser Zeitung. … „Wir hatten am Anfang einmal den Fall, dass jemand in das Feld zum Thema Sensibilisierung ,Mickey Mouse‘ hineingeschrieben hat“, berichtete der Polizeipräsident.“

„Polizisten dürfen Personenabfragen im Polizeisystem nicht für persönliche Interessen nutzen“

Während Beamte wie Rolf L. ihre Macht missbrauchen können, haben normale Menschen Schwierigkeiten damit, selbst einfache Informationen zu erhalten. Es ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, um herauszufinden: Welcher Beamte auf welche Daten zugegriffen hat. Dieses Ungleichgewicht zwischen den Privilegien des Staates und den Rechten der Bürger wirft Fragen hinsichtlich des Schutzes unserer informationellen Selbstbestimmung auf.

“Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen”

>>Datenschutz in der Praxis<<

“Das informationelle Selbstbestimmungsrecht bezeichnet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Dieses Recht hat in Deutschland das Bundesverfassungsgericht 1983 im Volkszählungsurteil als Grundrecht anerkannt, das sich aus den Artikeln 1 und 2 Grundgesetz (GG) ergibt:

„Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel l Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

“Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus”

Es scheint an der Zeit zu sein, dass wir als Gesellschaft darüber diskutieren und Lösungen finden müssen. Wie kann sichergestellt werden, dass die Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt?