Abschied aus der sozialen Verantwortung: Arbeitsplatzabbau und explodierende Energiepreise

Screenshot youtube.com Screenshot youtube.com

Strom aus Braunkohle stellt bezahlbare Energie bereit: Darauf sind nicht nur sozial Schwache, sondern ganze Wirtschaftszweige angewiesen. Sollte diese Basis wirklich wegbrechen: Dann ist eine dauerhafte Massenarbeitslosigkeit vorprogrammiert. Doch genau für dieses Szenario hat schon so mancher Politiker eigenwillige Gedankenspiele entwickelt. Wertschöpfende Unternehmen sollen weichen und an deren Stelle ist eine Art unfreiwilliger „Gemeinschaftsdienst“ angedacht, der mit allerlei Zwang daher kommen soll.

„Alle arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen müssen sich dann jeden Morgen bei einer Behörde zum ‚Gemeinschaftsdienst‘ melden“

>>Süddeutsche Zeitung<<

„Alle arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen müssen sich dann jeden Morgen bei einer Behörde zum ‚Gemeinschaftsdienst‘ melden und werden dort zu regelmäßiger, gemeinnütziger Arbeit eingeteilt – acht Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag. Wer sich verweigert und nicht erscheint, muss mit empfindlichen finanziellen Einbußen rechnen“ … Er könne sich vorstellen, „dass wir da gut zwei Millionen Menschen unterbringen können“, fügte er auf dpa-Anfrage hinzu.“

„Gemeinschaftsdienst“ oder „Reichsarbeiterdienst“ ? – „Wer sich verweigert und nicht erscheint, muss mit empfindlichen finanziellen Einbußen rechnen“

Bleibt nur noch die Frage offen: Ob die Arbeitslosen nach Verrichtung des „Gemeinschaftsdienstes“ gleich in einer „Gemeinschaftsunterkunft“ eingesperrt werden sollen? – Die Erinnerungen an die Arbeitslager des Dritten Reiches mögen hier sicherlich nicht mehr allzu fern sein. Zwar mag es sich um eine politische Einzelmeinung handeln: Aber dieser Grundtenor kommt auch bei Gerichtsentscheidungen durch.

„Hartz-IV-Empfänger im teuren Grundversorger-Tarif gefangen“

>>Berliner Zeitung<<

„Hartz-IV-Empfänger im teuren Grundversorger-Tarif gefangen – Wechselt man den Stromanbieter, kann das Jobcenter die Prämie beim Arbeitslosengeld II anrechnen. … Bundessozialgerichts (Az. B 4 AS 14/20 R). Eine einmalige Prämie für den Wechsel des Stromanbieters gilt als Einkommen. Dieses ist auf den Bezug von Grundsicherung anzurechnen. … Beim Heidelberger Vergleichsportal Verivox, das permanent auch den hiesigen Strommarkt analysiert, ist man ob des Urteils verständnislos. … Lücke zwischen staatlichen Leistungen und realen Kosten … „

Strom und Hartz IV: „Lücke zwischen staatlichen Leistungen und realen Kosten“

Viele Menschen können – durch Stromsperren – überhaupt keinen Strom mehr beziehen und andere kommen aus den teuren Grundversorger-Tarif nicht mehr heraus: Denn dazu ist eine gewisse Bonität nötig. Doch schon für die „normalen Strompreise“ reicht der Hartz-IV-Satz nicht mehr aus: Die Pauschale für Strom ist praktisch seit der Einführung von Hartz IV viel zu niedrig angesetzt worden.

Hartz IV: Wie die staatliche Verwaltung eine neue Mathematik erfindet

Zudem haben Behörden bei Hartz IV eine eigenwillige „Mathematik“ entwickelt: Erfahrungsgemäß schießen Stromanbieter sogenannte „Prämien“ nur bei Abschluss von langfristigen Verträgen vor und dieses Geld hohlen sie sich später über die Vertragslaufzeit zurück: Allzu viel Sachverstand scheint mittlerweile nicht mal mehr beim Bundessozialgericht übrig geblieben zu sein. Schon längst hat sich die staatliche Verwaltung aus ihrer sozialen Verantwortung verabschiedet. Statt reale Heizkosten zu begleichen, werden vielerorts nur noch irgendwelche „Pauschalen“ – gestützt auf ein seltsames Computerprogrammbezahlt.

Pauschale für Heizkosten: „Stützte sich die Behörde auf Berechnungen eines Computerprogramms“

>>n-tv<<

„Hartz-IV-Empfänger können beim Jobcenter eine Übernahme bestimmter Nachforderungen verlangen, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben. Heizkosten müssen beispielsweise stets angemessen berechnet werden – eine Pauschale reicht nicht aus. … Dabei stützte sich die Behörde auf Berechnungen eines Computerprogramms.“

Strom aus Braunkohle stellt bezahlbare Energie bereit

Doch auf bezahlbare Energie sind gerade die Schwächsten der Gesellschaft angewiesen. Zwar wird gerne in vielen Parlamenten über soziale Gerechtigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen geredet: Aber die Realität sieht dann doch ganz anders aus. Strom aus Braunkohle stellt nicht nur bezahlbare Energie her, sondern kann auch viele Arbeitsplätze sichern. Beim angedachten Kohleausstieg wurden diese wertschöpfenden Industriearbeitsplätze einfach vergessen.

„Um international wettbewerbsfähig zu bleiben – Dürfen die Energiekosten für die Unternehmen nicht weiter steigen“

>>Der Tagesspiegel<<

„Es geht inzwischen nicht nur um die Braunkohlebranche und ihre Zulieferer, sondern um den Industriestandort Brandenburg, ja Deutschland als Ganzes. Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, dürfen die Energiekosten für die Unternehmen nicht weiter steigen. Wir spüren schon jetzt eine Investitionszurückhaltung, die in dem willkürlichen Kurs der deutschen Energiepolitik begründet ist.“

„Schon jetzt eine Investitionszurückhaltung – Die in dem willkürlichen Kurs der deutschen Energiepolitik begründet“ 

Auf preisgünstigen Strom sind ganze Branchen angewiesen. Diese Unternehmen müssen nicht zwangsläufig in die Insolvenz rutschen, aber viele neue Investitionen finden dann an anderen Standorten statt und auch Produktionsbetriebe können verlagert werden. Besonders für Mitarbeiter des Lausitzer Reviers und vorallem deren Zulieferer muss es wie blanker Hohn wirken: In der Arbeitslosigkeit sind sie mit hohen Energiekosten konfrontiert, weil deren ehemalige Arbeitsplätze für die Bereitstellung von billiger Energie unerwünscht sein sollen.