Geistliche Gemeinschaft – „Gott führt immer wieder Menschen zusammen“

„In Frankreich fallen derzeit knapp 60 Prozent der fest installierten Radarfallen aus – die Anlagen sind zerstört.“ Protestbewegungen der Bevölkerung fördern häufig ein anderes Bild zu Tage: Als was deren Repräsentanten gern nach außen hin transportieren möchten. Festinstallierten Radarfallen stehen weniger an Gefahrenstellen, sondern vielmehr an Ausfallstraßen und überall dort, wo schnelles Geld erwartet wird. Inwieweit die ganze Praxis mit den geltenden Recht überhaupt konform geht: Bei solchen Fragen – werden von „Amtswegen“ – schon mal gerne alle Augen zugedrückt.
Protest der Bevölkerung: 60 Prozent aller fest installierten Radarfallen zerstört
„Vorige Woche war ein Mainzer mit dem Fahrrad in Wiesbaden unterwegs. Ein in der Berliner Straße aufgestellter Radar-Blitzer erregte sein Interesse, er stieg ab und knipste mit dem Handy zwei Fotos davon. „Au weia“, dachten sich darauf die beiden Stadtpolizisten, die zur Betreuung des Gerätes abgestellt waren. „Das ist doch bestimmt verboten!“ … über Funk auch noch Verstärkung zu rufen. Die traf dann auch wenige Minuten später ein. Mit Blaulicht! Vier weitere, in Rechtsfragen ebenfalls offenbar hoch qualifizierte Uniformierte redeten darauf nun ebenfalls auf den verdutzten Radler ein und behaupteten, seine Fotos wären schon deshalb illegal, weil sie das „Persönlichkeitsrecht des Radargerätes“ verletzten.“
Wenn ein Starenkasten sich auf seine grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte beruft
Die „Persönlichkeitsrechte des Radargerätes“ diese durchaus schräge Rechtsauslegung: Steht vielmehr sinnbildlich für den Zustand des Rechtsstaates. Wenn ein einzelner „Vertreter des Staates“ so ein Unsinn von sich geben würde, ließe es sich ja noch irgendwie wegerklären: Aber wenn Beamte in Mannschaftsstärke demselben rechtlichen Quatsch erzählen, dann lässt es tiefere Schlüsse auf die innere Verfasstheit des Rechtsstaates zu – oder was jeder einzelne darunter verstehen mag. Insbesondere das Beispiel, der vermeintlichen „Persönlichkeitsrechte des Radargerätes“ trifft es sehr gut auf den Punkt: Denn Radargeräte verletzen sehr wohl Persönlichkeitsrechte. Im Gegensatz zu „Starenkästen“ können lebende Menschen sich sehr wohl – auf die im Grundgesetz verankerten – Persönlichkeitsrechte berufen.
Rechtsstaat neu interpretiert: Blitzer berufen sich auf Persönlichkeitsrechte und Bürger gehen leer aus
>>Kucklick Börger Wolf & Söllner<<
„Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. August 2009 ein Bußgeldurteil des Amtsgerichts Güstrow (vom 15.01.2007!) mit der Begründung aufgehoben, mit dem mit der Geschwindigkeitsmessung verbundenen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Kraftfahrers habe sich das Gericht im Urteil nicht ausreichend auseinandergesetzt. Eine Aufhebung des Urteils bedeutet in diesem Fall nicht Freispruch oder Einstellung des Verfahrens, sondern Zurückverweisung an das Amtsgericht mit weiterem Prüfungsauftrag.“
Natürlich kam, es wie es schlussendlich kommen musste: Das Gericht negierte die Persönlichkeitsrechte. Einzelne Richter – meistens kurz vor dem Ruhestand – werfen immer mal wieder, ein sehr bezeichnendes Licht, auf die innere Verfasstheit des Rechtsstaates.
Abweichende Meinung zur gelebten Rechtspraxis: Das Schicksal des Amtsrichters Helmut K.
„Mehr noch: In einem internen Schreiben, das der Neuen Westfälischen exklusiv vorliegt, untersagt er seinen Kolleginnen und Kollegen die dienstliche Teilnahme an der Pensionierungsfeier. Wörtlich heißt es: „Vor dem Hintergrund der jahrelangen Einstellungspraxis des Richters Knöner sowie seiner zum Teil anmaßenden Urteilsbegründungen in Richtung Polizei wäre Ihre Teilnahme an der Veranstaltung als Behördenvertreter weder in Zivil noch in Uniform statthaft.“
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Persönlichkeitsrechte versus Ordnungswidrigkeiten: Wie Grundrechte systematisch ausgehebelt werden
Allerdings die allermeisten Richter kümmern sich mehr um ihre eigene Karriere, als um akademisch-juristische Fragestellungen. Selbstverständlich gelten Persönlichkeitsrechte keineswegs Schrankenlos, aber – es muss immer – eine Abwägung im Sinne der Verhältnismäßigkeit gezogen werden. Die meisten Geschwindigkeitsverstöße stellen nämlich bloß Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten da: Im Vergleich dazu, wiegen die Persönlichkeitsrechte – hergeleitet aus dem Grundgesetz – viel schwerer. Sicherlich mögen viele Juristen diese Auffassung klammheimlich teilen, aber offen aussprechen werden es nur die Allerwenigsten. Und das hat Gründe: Einerseits, handelt sich hierbei um einfache Grundzüge simpler Juristerei. Anderseits, gibt es auch eine „gelebte“ Rechtspraxis. Richter die die gängige „Handhabungen“ von Rechtssuchenden offen infrage stellen, sitzen – im übertragenen Sinne – auf einen sehr wackligen Richterstuhl. Der „Rechtsstaat“ oder genauer gesagt die Gerichte sind den Justizminister unterstellt, und dieser sieht widerspenstiges Verhalten in seiner weisungsgebundenen „Behörde“ nur ungern tatenlos zu.
Wie die Karrieren von Richtern bei der Urteilsfinden „helfen“
Ein einfacher Blick auf die Karrieren diverser Richter – insbesondere nach „umstrittenen“ Urteilen – spricht eigentlich für sich selbst. Selbst das Verhalten der anderen „Vertreter des Rechtsstaates“ hierbei, ist einfach nur beschämend. Aber die rechtlichen Fehlentwicklungen bleiben keinesfalls stehen, sondern entwickeln sich sukzessive weiter.
>>Rechtsanwälte Bella & Ratzka<<
„Es hält sich hartnäckig die weit verbreitete Auffassung, dass dann, wenn auf einem Foto einer Geschwindigkeitsmessung der Beifahrer nicht verdeckt wurde sondern frei erkennbar ist, sich daraus ein Verwertungsverbot bezüglich des Messfotos ergäbe. Das Oberlandesgericht Hamm hat diesbezüglich klargestellt, dass ein derartiges Beweisverwertungsverbot gerade nicht existiert (OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.2015, Az.: 2 Ss (OWi) 20/15).“
Rechtsstaat und Blitzerfoto: Unbegrenzte Speicherdauer, Beifahrer abgelichtet und Abgleich mit Ausweisfotos
Aber damit nicht genug: Die erhobenen Daten werden sogar mit Passbildern abgeglichen. Die Speicherdauer dieser Daten dürfte in der weit verbreiteten „Rechtspraxis“ bis in die buchstäbliche Unendlichkeit gehen. Das Polizeigesetz Brandenburg sagt beispielsweise hierzu recht vielsagend: „Personenbezogene Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.“ Ähnlich wie mit dem Passbildern oder anderen beliebig gesammelten Daten: Alles wird gespeichert und je nach Bedarf „Wiederverwendet“ und die Auslegung des Rechts: Erfolgt je nach behördlichen „Erfordernissen“ . So kommt es eben auch, dass die Polizei sich aktiv für die Persönlichkeitsrechten von Blitzern einsetzt: Nur die lebenden Menschen bleiben hierbei außen vor.