„Lausitzer Filmschau – Der regionale Kurzfilmwettbewerb richtet sich an Filmemacher aus der Lausitz“

Zur >>Lausitzer Filmschau<< sind Filmschaffende aus der Lausitz Ihre filmischen Beiträge mit einer Laufzeit von maximal 20 Minuten – bis spätestens zum 1. Oktober 2020 – einzureichen. Zugelassen sind dabei ausschließlich Lausitzer Filme: Die aus keinen professionellen Kontext stammen. Auch Sorbische Filme sind dabei zugelassen.
„Lausitzer Filmschau – Der regionale Kurzfilmwettbewerb richtet sich an Filmemacher aus der Lausitz von Lübbenau bis Bautzen, deren nichtkommerzielle Produktionen maximal 20 Minuten lang sind. Drehorte und Themen können frei gewählt werden.“
„Kurzfilmwettbewerb Lausitzer FilmSchau: Der Kurzfilmwettbewerb des FFC, die Lausitzer FilmSchau, ruft junge Filmschaffende aus der Nieder- und Oberlausitz auf, Arbeiten aller Genres mit einer Laufzeit von maximal 20 Minuten einzureichen.“
„Lausitzer FilmSchau – Jetzt Kurzfilme einreichen! – Zugelassen sind nur Filme, die nicht im professionellen Kontext entstanden sind – ob spontaner Spaßfilm mit Freunden, schulisches Filmprojekt, lokaler Dokumentarfilm, herzzerreißendes Drama oder experimentierfreudige Social-Media-Novel.“