Freie Software an Schulen: „Wenn Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet sind“

Screenshot twitter.com Screenshot twitter.com

Das Unternehmen amerikanische Microsoft hat sich bisher gegen Open-Source-Software entschieden: Aber diese Wahl kann dem Softwarehersteller – besonders im Bildungsbereich – auf die Füße fallen. Nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken haben sich als Hindernis erwiesen, sondern auch immer mehr Philologen und Eltern sind über die Persönlichkeitsrechte der Kinder besorgt.

„Digitale Lernplattform der europäischen Datenschutzgrundverordnung entsprechen muss“

>>Philologenverband BW<<

„Elternvertreter und Verband sind sich darin einig, dass diese digitale Lernplattform der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen muss. Dies muss für jede Software-Komponente uneingeschränkt sichergestellt sein. Software-Anwendungen und digitale Lernplattformen können für Unterrichtszwecke nur verwendet werden, wenn Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet sind. … Daraus ergibt sich zwangsläufig die Forderung, im Bildungsbereich vornehmlich auf Open-Source-Software zu setzen, die auf schulischen/staatlichen Servern DSGVO-konform betrieben werden kann.“

„Im Bildungsbereich vornehmlich auf Open-Source-Software zu setzen“

Der Philologenverband hat da sicherlich recht und das ergibt sich bereits aus reinen Logik heraus. Die Einsehbarkeit des Quellcode einer Software stellt dafür die Voraussetzung her: Denn erst danach lässt sich das Programm – wirklich – auf Schwachstellen und Datenschutz überprüfen.

Das angelsächsische Verständnis von „Datenschutz“ ist kaum mit EU-Gesetzen vereinbar

Schon die Veröffentlichungen von WikiLeaks und Edward Schnowden haben darauf hingewiesen: Das angelsächsische Verständnis von „Datenschutz“ ist kaum mit EU-Gesetzen vereinbar.

„Edward Snowden: Verzicht auf Microsoft aus Angst vor Hintertüren“

>>WinFuture<<

„Edward Snowden: Verzicht auf Microsoft aus Angst vor Hintertüren – „Was 2013 passierte, hätte ohne Freie Software nie passieren können“, so Snowden. Er habe damals keine Microsoft-Software einsetzen können, da er nicht sicher sein konnte, dass diese nicht doch über eingebaute Hintertüren verfügte.“

Edward Snowden: „Er habe damals keine Microsoft-Software einsetzen können“

Auch die Datenschutz-Abkommen Privacy Shield und Safe Harbor sind vor Gericht für ungültig erklärt worden: Doch mit genau solchen Abkommen wurde jahrelang der Einsatz von solcher Software gerechtfertigt. Trotz dieser Faktenlage hält die Öffentliche-Hand immer noch an unfreier Software fest: Nur dagegen hat sich bereits Protest organisiert.

Eltern: „Unmut gegenüber einer Digitalen Bildungsplattform mit Microsoft kundtun“

>>Digitalcourage<<

„Breiter Protest gegen Microsoft 365 in Baden-Württembergs Schulen – Eltern beschicken die Ministerin fleißig mit Briefen, in denen sie ihren Unmut gegenüber einer Digitalen Bildungsplattform mit Microsoft kundtun und sich für freie Software wie Moodle aussprechen.“

„Für freie Software wie Moodle aussprechen“

Immerhin stehen die Eltern mit ihrer Position nicht allein auf weiter Flur da: Auch Datenschützer sind von dieser Software wenig angetan und halten deren Einsatz sogar für rechtswidrig.

„Kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich sei“ 

>>ICT-Channel<<

„Datenschützer gegen Office 365 – Aufgrund der ihnen vorliegenden Auftragsverarbeitungsunterlagen von Microsoft, kommen die Experten darin zu dem Urteil, dass »kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich sei«.

„Datenschützer gegen Office 365“

Natürlich könnte das Unternehmen amerikanische Microsoft auf Opfen-Source umstellen und eine datenschutzkonforme Version herausbringen. Es erscheint aber fraglich: Ob das Softwareunternehmen solch einem Schritt tatsächlich tun wird.