Altersarmut & Flaschensammeln: „Finanzämter diese Fälle systematischer und zielgerichteter prüfen“

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Altersarmut: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Rentner sind dann gezwungen, auf anderen Weg sich Geld zu erarbeitet. Häufig läuft es darauf hinaus, dass sie im Müll nach Pfandflaschen wühlen müssen. Das hat offenkundig auch das Finanzamt erkannt, und fängt nun an indirekt Druck auf die mittellosen alten Menschen auszuüben.

“Zentralen Funktionen der Gesetzlichen Rentenver­sicherung (GRV) ist der Lohnersatz”

>>Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (PDF-Datei) <<

„Eine der zentralen Funktionen der Gesetzlichen Rentenver­sicherung (GRV) ist der Lohnersatz. Bei Wegfall des Erwerbs­einkommens nach Renteneintritt sollen die Leistungen der GRV zu einem bestimmten Prozentsatz diese Lücke schließen. In der Vergangenheit wurde das Sicherungsziel in der GRV mit einem Netto­ Rentenniveau von 70 Prozent festgelegt. Aufgrund verschiedener Reformen wird dieses Sicherungsniveau in den kommenden Jahren sinken. Daher soll nicht mehr allein die Gesetzliche Rentenversicherung die Lohnersatzfunktion erfüllen, sondern im Sinne eines „Mehr ­Säulen­ Paradigmas“ soll die Sicherung des individuellen Lebensstandards im Alter aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Vorsorge bestehen.“

“In der Vergangenheit wurde das Sicherungsziel in der GRV mit einem Netto­ Rentenniveau von 70 Prozent festgelegt”

Bis auf wenige Ausnahmen, ist diese „Mehr ­Säulen­ Paradigmas“ grober Unfug. Die Steuer-, Gebühren-, und Abgabenlast ist so hoch, dass es kaum möglich ist, privat für das Alter vorzusorgen. Zu einen ähnlichen Schluss kommt auch das besagte Gutachten. Altersarmut ist ein gravierendes Problem. Deswegen sind viele Rentner gezwungen Pfandflaschen zu sammeln, was auch das Finanzamt erkannt haben muss.

“Zur Sicherung des Steueraufkommens und im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit müssen die Finanzämter diese Fälle systematischer und zielgerichteter prüfen”

>>Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (PDF-Datei) <<

„Die Finanzämter prüfen nur unzureichend, ob Verluste steuerlich zu berücksichtigen sind oder ob die Steuerpflichtigen mit der zugrunde liegenden Tätigkeit private Motive verfolgen. Zur Sicherung des Steueraufkommens und im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit müssen die Finanzämter diese Fälle systematischer und zielgerichteter prüfen.“

“Sog. Flaschensammler“ müssten „wie alle Wiederverkäufer Angabe über ihre Adresse, USt-IdNr. etc. machen”

>>Der Tagesspiegel<<

„Getränke Lehmann in Berlin wollte von Vielsammlern von Pfandflaschen einen Steuerbescheid verlangen. … In einem „Hausinfo“ („dringend“) schrieb der Geschäftsführer an alle Märkte: „Sog. Flaschensammler“ müssten „wie alle Wiederverkäufer Angabe über ihre Adresse, USt-IdNr. etc. machen. Das Flaschensammeln ist dann ein Gewerbe, wenn es eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit ist, die zum Zwecke der Gewinnerzielung verfolgt wird und nicht geringfügig ist. Hierzu ist bitte der ‚Flaschensammler‘ höflich zu befragen. Verweigert er die Auskunft, kann keine ordnungsgemäße Gutschrift erstellt werden.“ Ein Berliner Rechtsanwalt berichtete von einem Fall, bei dem ein Lehmann-Markt unter Hinweis auf das Schreiben die Annahme von 15 Pfandflaschen verweigert.“

“Das Flaschensammeln ist dann ein Gewerbe”

Alleine die Wortwahl des Schreibens “ … angelegte Tätigkeit ist, die zum Zwecke der Gewinnerzielung verfolgt … “ lässt wohl den Schluss zu, dass der eigentliche Urheber wohl eher das Finanzamt und weniger der Getränkehändler war. Selbstverständlich verfügen die Finanzämter, über eine ganze Palette an Repressalien, um das Leben von kleinen Gewerbetreibenden so richtig schwer zu machen.