Keine Notstandsituation – Warum aggressive Wölfe nicht vertrieben werden dürfen

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Wölfe – In der Lausitz legen mittlerweile einige Behörden dem Haustierbesitzern nahe: Die Tiere ausschließlich nur unter Aufsicht zu halten. Grund: Immer wieder durchstreifen Wölfe die Ortschaften und greifen dabei Haustiere an. Neben Schafen, Ziegen und Rindern sind nicht mal Hunde und Katzen sicher.

Haustiere als Opfer: Immer öfter greifen Wölfe an

Aber es kommt noch viel Schlimmer: Dem Wolf von seinem Grundstück zu vertreiben kann böse Folgen haben. Denn die Staatsanwaltschaften erkennen Notstandsituationen kaum noch an. Bedeutet: Es droht eine strafrechtliche Anklage inklusive Gefängnis.

„Wolf tötet Hunde“

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„Wolf tötet Hunde – Besonders prekär ist der Fall aus Weißkeißel. Der Hund dort war zunächst nur verletzt und von einem Tierarzt behandelt worden. Am Silvesterabend wurde er dann gegen 18 Uhr erneut auf dem Grundstück angegriffen und von dort verschleppt. Der Besitzer fand später Kopf und Vorderläufe auf einer nahegelegenen Pferdekoppel.“

Wenn Wölfe die eignen Haustiere angreifen

Das Landratsamt rät zwar Haustierbesitzern ihre Tiere ausschließlich nur unter Aufsicht zu halten, doch es stellt sich die naheliegende Frage: Wie genau das eigentlich funktionieren soll? Typische Dorfkatzen sind gewohnt in Freiheit umherzustreifen, alles andere wäre keine artgerechte Haltung. Auch Hunde leben für gewöhnlich auf einen umzäunten Grundstück und verbringen nicht die ganze Zeit eingesperrt in einen kleinen Zwinger. Die typischen Haustiere auf dem Land sind – in der Regel – die Freiheit gewohnt. Über die Jahrhunderte hat sich das als Gewohnheitsrecht fest etabliert.

Die Wölfe in der Lausitz werden immer Aggressiver

Doch die Wölfe in der Lausitz werden immer Aggressiver: Nicht nur dass sie wie selbstverständlich durch die Ortschaften streifen und dort ihr Unwesen treiben, sondern sie lassen sich immer Schlechter vergrämen.

Wenn sich aggressive Wölfe nicht vertreiben lassen

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„Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er nicht von den Hunden abließ. Zeugen haben den Vorgang bestätigt, ein Tierarzt die Bissverletzungen. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation.“

Notstand ist nicht gleich Notstand

Nur leider hat der zuständige Staatsanwalt dazu eine andere Rechtsauffassung: Ungeachtet der Notstandslage hätte der Jäger – nicht schießen – dürfen. Vereinfacht: Notstand ist nicht gleich Notstand.

Der Jäger „in keinem Fall schießen dürfen“

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„Der Staatsanwaltschaft Brandenburg reichte das jedoch nicht, eine Notstandsituation anzuerkennen. Der Jäger, so hieß es, hätte „in keinem Fall schießen dürfen“. Andere Rechtsexperten sehen das allerdings anders. „

Bei Gefahr: Aggressive Wölfe besser im Schlaf singen?

Wann genau die amtlichen Kriterien einer „Notstandsituation“ erfüllt sein sollen: Dazu schweigt sich die Staatsanwaltschaft aus. In der Rechtspraxis wird die „Notstandsituation“ ohnehin sehr unterschiedlich gehandhabt: Während bei bewaffneten Polizisten fast immer eine gesetzlicher Notstand anerkannt wird, sieht es beim gewöhnlichen Bürger dagegen ganz anders aus. Überspitzt: Dem gewalttätigen Einbrecher hätte man ja auch in den Schlaf singen können.

Was kann ein Tierhalter beim Wolfsangriff überhaupt noch legal tun?

Es geht zwar im dem Fall um Jagdhunde, aber es stellen sich auch ganz allgemeine Fragen: Die genauso Schafe, Ziegen, Rinder und andere Tiere betreffen: Was kann ein Tierhalter beim Wolfsangriff überhaupt noch tun und zwar ohne dabei ins Gefängnis zu wandern?